Geschäftsordnung
I. Durchführung von Literaturfestivals
1. Die Mitgliederversammlung bestimmt zwei paritätische Vorstandsmitglieder, die alle Informationen und Entscheidungen mit Bezug auf das vorzubereitende Festival koordinieren. Diese Federführung kann von beiden Seiten widerrufen werden.
2. Der Verein schreibt im Rahmen des finanziell Möglichen Personalstellen zur Erledigung der anfallenden Arbeiten aus. Diese Stellen werden nach Möglichkeit paritätisch besetzt.
2a. Der Vorstand sichtet die eingehenden Bewerbungen und entscheidet einstimmig.
2b. Kann sich der Vorstand nicht auf eine Bewerberin/ einen Bewerber einigen, legt er der Mitgliedschaft eine Liste von drei Bewerbungen vor. Sollte der Rücklauf in seiner Tendenz nicht bei der Konsensfindung helfen, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, wobei das Mehrheitsergebnis der Mitgliederbefragung als eine Stimme für die dort gewählte Person gezählt wird.
3. Die Projektarbeitskraft sucht in Abstimmung mit dem Vorstand nach geeigneten Arbeitsräumen und nach (ggf. ehrenamtlichen) Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ort. Die Mitgliedschaft wird dafür um Unterstützung gebeten.
4. Die Projektarbeitskraft erstellt auf der Grundlage einer strategischen Vorgabe des Vorstands und mit Hilfe von Anregungen aus der Mitgliedschaft ein Veranstaltungskonzept und legt es dem Vorstand zur Genehmigung vor.
4a. Die Prüffunktion des Vorstands erstreckt sich auf finanzielle Realisierbarkeit und innere Konsistenz. Die Entscheidung über personelle oder thematische Details obliegt der Projektarbeitskraft und deren ehrenamtlichen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen.
II. Förderung von Literaturprojekten Dritter
1. Qultur e.V. nimmt steuerbegünstigte Spenden mit und ohne Zweckbindung entgegen.
2. Im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins werden solche Spenden u.a. für die Veranstaltung von Lesungen mit Autoren/ Autorinnen, für Übersetzungszuschüsse oder Druckkostenzuschüsse an Verlage oder als Beschaffungsmittelzuschüsse an Bibliotheken eingesetzt.
3. Die Verwendung zweckgebundener Spenden wird vom Vorstand abgewickelt, die Mitgliedschaft wird darüber zusammenhängend im Jahresbericht informiert. Über die Verwendung freier Spenden entscheidet die Mitgliederversammlung.
(So beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17.5.2008 in Berlin.)
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